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SWI 5, Mai 2023, Seite 256

Steuerpflicht von Gemeinden

Entscheidung: Gmina L, C-616/21.

Normen: Art 2 Abs 1, Art 9 Abs 1 und Art 13 Abs 1 MwStSyst-RL.

Art 2 Abs 1, Art 9 Abs 1 und Art 13 Abs 1 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass es keine der Mehrwertsteuer unterliegende Dienstleistung darstellt, wenn eine Gemeinde von einem Unternehmen zugunsten derjenigen ihrer Einwohner, die Eigentümer sind und den entsprechenden Wunsch geäußert haben, Maßnahmen der Asbestbeseitigung und der Sammlung von asbesthaltigen Produkten und Abfällen vornehmen lässt, sofern eine solche Tätigkeit nicht auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen gerichtet ist und nicht zu einer Zahlung seitens der Einwohner führt, da diese Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

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