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SWI 5, Mai 2023, Seite 290

Ausländische Betriebsstättenverluste

Der EuGH hat sich mit Urteil vom , W AG, C-538/20, wieder einmal mit dem Thema „finale Verluste“ einer durch DBA befreiten ausländischen Betriebsstätte beschäftigt und ist zu dem für viele Beobachter überraschenden Ergebnis gekommen, dass zwar eine Ungleichbehandlung vorliege, wenn Verluste der EU-ausländischen Betriebsstätte bei Ermittlung des Einkommens einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft nicht berücksichtigt werden. Allerdings betreffe diese Ungleichbehandlung zwei nicht miteinander vergleichbare Situationen, da der Verzicht auf die Besteuerung, anders als bei einer inländischen Betriebsstätte, aus einer in einem DBA vorgesehenen Freistellungsverpflichtung resultiere. Szudocky (Interax 5/2023) erörtert die Rs W AG und die frühere Rechtsprechung des EuGH zum grenzüberschreitenden Abzug von Verlusten ausländischer Betriebsstätten und verdeutlicht die Widersprüchlichkeit der Rechtsprechung. Abschließend äußert sich Szudocky auch zu den potenziellen Auswirkungen der uneinheitlichen Methodik des EuGH auf Verluste ausländischer Tochtergesellschaften.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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