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PV-Info 8, August 2011, Seite 10

Novellierung des BUAG

Rudolf Grafeneder

Der Nationalrat hat am neuerlich eine Novelle zum BUAG beschlossen. Dabei steht im Wesentlichen das Thema einer verbesserten Betrugsbekämpfung im Vordergrund. Weiters kommt es ua zu organisationsrechtlichen Änderungen.

Zentrale Baustellendatenbank (ab )

Sinn dieser Datenbank ist es, einen Überblick über neu beginnende Baustellen zu erlangen, um so eine gezielte und planmäßige Kontrolle zu ermöglichen.

Die BUAK ist mit der Schaffung einer Baustellendatenbank beauftragt, die inhaltlich jene Daten umfasst, die bisher nach § 97 ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) bzw § 6 Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) an das Arbeitsinspektorat zu melden sind (Baubeginnsanzeige bzw Vorankündigung). Diese Regelung tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durch Verordnung feststellt, dass die technischen Voraussetzungen vorliegen (voraussichtlich ab ). Ab diesem Zeitpunkt kann die Meldung über eine Web-Anwendung bei der BUAK in einem einzigen Vorgang getätigt werden (sowohl die Meldung gegenüber dem Arbeitsinspektorat als auch gegenüber der BUAK). Nur für den Fall, dass die Meldungsverpflichtung nicht über die Webanwendung erfolgt, muss die Meldung sowohl an das Arbeitsinspektorat als auch an die BUAK erstattet ...

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