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Die Todfallsabfertigung aus abgabenrechtlicher Sicht (Teil 2)
Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, stellen sich für den Personalverrechner ua die Fragen, welche Entgeltansprüche entstanden sind und an wen diese ausbezahlt werden dürfen und müssen (siehe PV-Info 7/2011, Seite 10 ff). Dieser Beitrag ist der zweite Teil einer Serie und behandelt ausschließlich die abgabenrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Todfallsabfertigung.
Sozialversicherung
Vergütungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt werden, wie zB Abfertigungen, Sterbebezüge, Sterbegelder oder Todfallsbeiträge, gehören nicht zum Entgelt und sind daher gemäß § 49 Abs 3 Z 7 ASVG beitragsfrei zu behandeln.
Durch den Tod des Dienstnehmers enden das Dienstverhältnis und seine Pflichtversicherung. Daher sind auch über den Sterbetag des Dienstnehmers hinaus an dessen Rechtsnachfolger (zB Witwe) bezahlte Sterbebezüge beitragsfrei zu behandeln.
Lohnsteuer – allgemein
Gemäß den Bestimmungen des § 32 Z 2 EStG sind Einkünfte aus einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit den Einkünften des Verstorbenen zuzuordnen , auch wenn diese dem Rechtsnachfolger (zB Witwe) zufließen.
Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufen...