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Verträge zwischen nahen Angehörigen
Arbeiten Familienmitglieder in einem Betrieb mit, ist die genaue Prüfung der Frage, ob sie dies aus familiärer Solidarität oder als „echte“ Dienstnehmer bzw Werkvertragsnehmer tun, von zentraler Bedeutung. Eine jüngst ergangene Entscheidung des UFS Wien zeigt die steuertechnischen Konsequenzen der Zuordnung auf ( ).
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige hatte neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit und machte von seiner Gattin, seinem Vater und zwei Schwägerinnen erbrachte Fremdleistungen in der Höhe zwischen € 500,– und € 700,– für das Jahr 2007 geltend. Strittig war die Anerkennung als Betriebsausgabe.
Entscheidung des UFS
Der UFS bejahte die prinzipielle Möglichkeit der Vereinbarung von steuerlich anzuerkennenden Rechtsgeschäften zwischen nahen Angehörigen , betonte jedoch, dass Zweifel an der steuerlichen Tragfähigkeit der Vereinbarung zulasten des Steuerpflichtigen gehen. In seinen Ausführungen listete der UFS drei Grundsatzfragen auf, die – vom Zivilrecht unabhängig – zur Lösung verhelfen und kumulativ vorliegen müssen:
Publizität: Der Vertragscharakter muss nach außen ausreichend zum Ausdruck k...