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PV-Info 8, August 2011, Seite 15

Fallweise Beschäftigung versus durchgehende Beschäftigung

Hannelore Ortner

In der Praxis stellt sich gelegentlich die Frage nach der Abgrenzung zwischen einer fallweisen und einer durchgehenden Beschäftigung. Diese Unterscheidung ist sowohl für die arbeitsrechtlichen Ansprüche als auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von wesentlicher Bedeutung.

Begriffsbestimmung

Unter fallweise beschäftigten Personen iSd § 471b ASVG sind Dienstnehmer zu verstehen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist.

„Fallweise beschäftigt sein“ bedeutet, von „Fall zu Fall“, aber zu vorher nicht bestimmten Terminen Arbeitsleistungen (zB als sog „Aushilfe“) zu erbringen. Die fallweise Beschäftigung besteht demnach in der unregelmäßigen, unterbrochenen Aneinanderreihung verschiedener kurzfristig befristeter Dienstverhältnisse . Die fallweise Beschäftigung kann für die Dauer eines Tages, maximal für die Dauer von vier Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) abgeschlossen werden.


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S. 16Merkmale einer
fallweisen Beschäftigung
durchgehenden Beschäftigung
Unregelmäßige Beschäftigungsabfolge , das heißt, die Beschäftigungen erfolgen nicht an bestimmten Tagen und in gleichen Abstä...

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