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Checkliste Personalverrechnung Juni 2011
Kontrolle der Bescheide über die Behindertenausgleichstaxe:
Die Ausgleichstaxe für jeden im Jahr 2010 nicht beschäftigten Behinderten beträgt € 223,– pro Monat.
Abrechnung der Sonderzahlungen – Folgendes ist zu beachten:
Fälligkeit, Ausmaß und Höhe je nach Kollektivvertrag.
Nach § 19d Abs 4 AZG ist regelmäßig geleistete Teilzeitmehrarbeit zu berücksichtigen (idR ohne Zuschlag).
Mischsonderzahlung bei Wechsel der Arbeitszeit infolge von Elternteilzeit (§ 15 Abs 7 MSchG, § 8b Abs 7 VKG) sowie in analoger Anwendung bei Wechsel der Arbeitszeit infolge von Altersteilzeit, Betreuungspflichten von nahen Angehörigen oder Familienhospizkarenz.
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt oder Änderung des Ausmaßes der Teilzeit: Mischsonderzahlung bzw Durchschnittsberechnung (dazu in PV-Info 7/2011, ) oder Stichtagsberechnung.