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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Änderung der AUVA-Satzung
Mit der 4. Änderung der Satzung der Allgemeinen Unfallfallversicherungsanstalt (AUVA) vom , Nr 111/2011, wurde rückwirkend ab ua Nachstehendes geändert:
Die Anmeldung für Teilversicherte in der Unfallversicherung gemäß §§ 7 Z 3 lit c, 8 Abs 1 Z 3 lit c, e, g ASVG (zB für teilversicherte Volontäre) ist vor Aufnahme der Tätigkeit (bisher bei Aufnahme der Tätigkeit) und die Abmeldung binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung (wie bisher) bei der AUVA zu erstatten.
Der Beitragssatz für Teilversicherte in der Unfallversicherung gemäß § 8 Abs 1 Z 3
lit c ASVG (zB für teilversicherte Volontäre) beträgt 0,5 % (wie bisher) einer kalendertäglichen Beitragsgrundlage , die einheitlich für alle in Betracht kommenden Versicherten mit € 24,11 (bisher € 23,47) festgesetzt wurde. Dieser Betrag wird am 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor vervielfacht.
Volontäre, die ein Taschengeld beziehen , unterliegen infolge des Verweises in § 4 Abs 2
ASVG auf § 47 Abs 1 und 2 EStG als lohnsteuerpflichtige Arb...