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Pflichten des Beschäftigers bei Arbeitskräfteüberlassung
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sieht bei Arbeitskräfteüberlassung eine Teilung der Arbeitgeberstellung zwischen Beschäftiger und Überlasser vor. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die den Beschäftiger treffenden Pflichten.
Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskraft im Sinne des Arbeitsvertragsrechts bleibt weiterhin der Überlasser ( ); Ansprüche bestehen aber auch gegenüber einem Beschäftiger, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. So kann etwa eine Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften die Strafbarkeit sowohl des Überlassers als auch des Beschäftigers begründen, zB wenn der Beschäftiger S. 24eine gesetzwidrige Weisung erteilt und der Überlasser kein geeignetes Kontrollsystem eingerichtet hat ( ). Schadenersatzansprüche wegen Mobbings kommen ebenfalls sowohl gegen den Beschäftiger als auch gegen den Überlasser in Betracht ( ).
Überlassung aus dem Ausland
Da der Beschäftiger gemäß § 2 Abs 3 lit c AuslBG dem Arbeitgeber weiters im Geltungsbereich des AuslBG gleichzuhalten ist, kann er auch wegen illegaler Ausländerbeschäftigung bestraft werden, wenn die überlassene Arbeitskraft über keine Beschäftigu...