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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2011
Bei den Angestellten der Baugewerbe und der Bauindustrie kam es diesmal zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.
Gehälter
Die Erhöhungsprozentsätze betragen:
per : 2,5 Prozent ,
per : Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,45 Prozentpunkte.
Für die Höhe des VPI wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2011 bis zum Februar 2012 vereinbart.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer ( w ww.bau.or.at ) ersichtlich.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Beispiel
Ein Angestellter (Einstufung: A3) hat nach dem zehnten Jahr ein Ist-Gehalt per von € 2.769,– (KV-Gehalt € 2.669,– + € 100,– Überzahlung). Diese „Überzahlung“ in Höhe von € 100,– bleibt erhalten. Da das kollektivvertragliche Mindestgehalt für die Gehaltsstufe A3 nach dem zehnten Jahr mit auf € 2.735,– (plus € 66,–) erhöht wird, beträgt das neue Ist-Gehalt € 2.835,– (plus €