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Übertragung und Abfindung von GmbH-Anteilen
Der vorliegende Beitrag befasst sich vorrangig mit dem Rechtsinstitut des Aufgriffsrechts, seinen Besonderheiten und Grenzen und den bei der Gestaltung in der Praxis auftretenden Rechtsproblemen.
I. Einleitung – thematische Eingrenzung
Dieser Artikel basiert auf einem Vortrag, den ich anlässlich der Jahrestagung der WU Wien am in Retz gehalten habe. Der Titel „Übertragung und Abfindung“ lässt erkennen, dass es dabei nicht um den schlichten Übertragungsvorgang im Wege des Abschlusses eines Anteilskauf- und Abtretungsvertrages gehen soll. Vielmehr sind es jene Bereiche, bei denen von Abfindungen und nicht von Kauf- oder Abtretungspreisen gesprochen wird. Das ist in erster Linie der Fall, wenn es zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen im Zuge von gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufgriffsrechten kommt. Denn genau hier begegnet uns der Begriff „Abfindung“ mit all seinen Details und Facetten. Zentraler Regelungsbestandteil solcher Aufgriffsbestimmungen ist freilich das im Aufgriffsfall zu leistende Abfindungsentgelt. IdZ besitzt wiederum die Fragestellung nach der Möglichkeit, Abfindungsbeschränkungen zu vereinbaren, große praktische Relevanz. Daher möchte ich mich in e...