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Gesellschaftsvertragliche Ausschluss- und Aufgriffsrechte nach dem IRÄG 2010
Die Anwendbarkeit der §§ 25a, 25b IO auf Gesellschaftsverträge ist umstritten. Es werden Argumente dafür aufgezeigt, dass diese Bestimmungen nur auf synallagmatische Verträge anwendbar sind. Als entgeltfremde Verträge fallen Gesellschaftsverträge daher aus dem Anwendungsbereich heraus. Gesellschaftsvertragliche Ausschluss- und Aufgriffsrechte sind daher grundsätzlich auch in der Insolvenz durchsetzbar. Im Bereich der Personengesellschaft gilt dies allerdings nur für das Konkurs-, nicht aber schon für das Sanierungsverfahren.
I. Die Behandlung von Aufgriffsrechten nach der KO
Mit dem Sammelbegriff „Aufgriffsrechte“ werden unterschiedliche Erwerbsvorrechte eines Gesellschafters am Gesellschaftsanteil eines Mitgesellschafters zusammengefasst. Unter vertraglich definierten Voraussetzungen (den Aufgriffsfällen) kann ein Gesellschafter durch einseitige Erklärung den Gesellschaftsanteil seines Mitgesellschafters „aufgreifen“, dh, den Mitgesellschafter verpflichten, ihm seinen Anteil zu übertragen.
Der übertragende Gesellschafter scheidet somit (regelmäßig gegen eine Abfindung) aus der Gesellschaft aus, die verbleibenden Gesellschafter führen die Gesellschaft weiter. Insofern ist ein Aufgriffsrecht...