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ÖBA 11, November 2016, Seite 840

Zur Wirksamkeit von Buchwertklauseln für den Insolvenzfall

§ 879 ABGB; § 15 FBG; §§ 71, 75, 76 GmbHG; § 21 IO

Eine Aufgriffsklausel in einem GmbH-Gesellschaftsvertrag ist sittenwidrig, wenn die Gläubiger ua im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters nur den halben Schätzwert erhalten sollen.

Aus der Begründung:

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet und am zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet. Mit Beschluss vom erging ein Verbesserungsauftrag, den Gesellschaftsvertrag durch einen Nachtrag so zu ändern, dass ein Gesellschafter im Falle seines Ausscheidens nach den Punkten 11.1.1. (rechtskräftige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), 11.1.2. (rechtskräftige Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens) und 11.1.3. (rechtskräftige Bewilligung der Befriedigungsexekution auf den Geschäftsanteil eines Gesellschafters) den vollen Abtretungspreis gem Punkt 12.1. erhält und nicht nur die Hälfte, wie dies der letzte Satz von Punkt 12.1. vorsah. Das Erstgericht vertrat den Standpunkt, in diesen Fällen würden Ansprüche von Gläubigern des Gesellschafters geschmälert, dies sei sittenwidrig.

Diesem Verbesserungsauftrag wurde entsprochen, mit Nachtrag zum Ge...

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