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Eintragung des für den Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH bestellten Sachwalters
§§ 120, 126 Abs 1 und 2 AußStrG
§ 3 Z 8, § 4 Z 2, § 16 FBG
1. Die abschließende Regelung der Eintragungstatbestände des FBG schließt eine analoge Anwendung in engen Grenzen nicht aus.
2. Der für den Gesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH bestellte einstweilige Sachwalter ist ins Firmenbuch einzutragen, wenn der Kreis der von ihm zu besorgenden Aufgaben einen möglichen Bezug zu gesellschafts- bzw firmenbuchrechtlichen Angelegenheiten aufweist.
(OLG Wien 28 R 89/09b; HG Wien 75 Fr 1036/09a)
Für den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH wurde ein einstweiliger Sachwalter zur Besorgung folgender dringender Angelegenheiten bestellt: Vertretung vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern; Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten; Vertretung bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen.
Das Erstgericht wies den (in Vertretung des Geschäftsführers und der Gesellschaft erhobenen) Antrag des einstweiligen Sachwalters auf Eintragung eines auf Funktion und Bestellungsbeschluss hinweisenden Zusatzes ab.
Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der OGH gab dem Revisionsrekurs Folge und ordnete die – ...