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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 32

Bestellung eines Sachwalters für einen GmbH-Geschäftsführer

iFamZ 2015/23

Marlene Wöss und Sebastian Hofmair

§ 15 GmbHG

Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine handlungsfähige Person sein. Wird ein Sachwalter zur Vertretung vor Gerichten bestellt, so endet die Organstellung des Betroffenen als GmbH-Geschäftsführer ex lege. Die Einschränkung der Handlungsfähigkeit bei der Vertretung vor Gerichten betrifft einen Bereich, der vom Vertretungsorgan der Gesellschaft wahrzunehmen ist. Auch dem Sachwalter steht keine Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Organstellung zu. Ein Mangel der fehlenden Vertretungsbefugnis kann daher auch nicht durch die Einbeziehung des Sachwalters beseitigt werden.

Der Einschreiter begehrt namens der Klägerin (…) die Zulassung der „Selbstvertretung“, hilfsweise die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang und die Wiederaufnahme des Verfahrens 7 Ob 174/03v, in dem der OGH (…) die (…) außerordentliche Revision mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen hat. Die Klägerin ist seit zu FN 97929p im Firmenbuch eingetragen. Als Alleingesellschafter und als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist der Einschreiter eingetragen. Mit Beschluss des BG Innere Stadt Wien vom , 79 P 11/04f-202, wurde für den Einschreiter ein Sachwalter mit dem...

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