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BFGjournal 6, Juni 2026, Seite 230

Die portugiesische Grunderwerbsteuer verstößt gegen das Europarecht

Ist die österreichische Grunderwerbsteuer auch europarechtswidrig?

Melanie Mischkreu, Peter Steiner und Pavel Knesl

Der EuGH wurde im gegenständlichen Fall mit der Frage konfrontiert, ob die Erhebung der portugiesischen Grunderwerbsteuer anlässlich einer Einbringung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt. Der EuGH ist zum Schluss gekommen, dass in diesem Fall die portugiesische Grunderwerbsteuer gegen das Europarecht verstößt.


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Nova Iberomoldes, C-837/24.

1. Der Fall

Der Entscheidung des EuGH liegt ein Fall zugrunde, in dem die Iberomoldes, SGPS S.A. (Muttergesellschaft; im Folgenden kurz Iberomoldes) eine Holdinggesellschaft, die Nova Iberomoldes - SGPS, S.A. (Tochtergesellschaft; im Folgenden kurz Nova Iberomoldes), gegründet hat. Das Gesellschaftskapital der Nova Iberomoldes wurde vollständig in Form einer Sacheinlage von Beteiligungen, die die Iberomoldes an verschiedenen Gesellschaften gehalten hat, eingezahlt. Das eingebrachte Vermögen hat auch eine 100%ige Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfasst, die wiederum in ihrem Vermögen zwei Immobilien hielt.

Die portugiesische Finanzverwaltung hat iR einer Steuerprüfung die Rechtsansicht vertreten, dass die Voraussetzungen für die Anwendung ...

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