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Gruppenbesteuerung: Berechnung ausländischer Verluste bei Ermittlung des Verlustdeckels
Die Ausgleichsfähigkeit von Verlusten ist nicht nur im inländischen Steuerrecht zum Teil beschränkt. Im hier besprochenen Fall wurde die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob Verluste eines ausländischen Gruppenmitglieds, die im Ausland aufgrund einer Verlustausgleichsbeschränkung nicht im Einkommen enthalten sind, im Inland berücksichtigt werden dürfen oder ob der „Verlustdeckel“ gem § 9 Abs 6 Z 6 KStG den Abzug verhindert. Das BFG hatte im konkreten Fall zu entscheiden, ob die im ausländischen Verlustfeststellungsbescheid des ausländischen Gruppenmitglieds angeführten Verluste, im Inland als „nach ausländischem Steuerrecht ermittelte Verluste des betreffenden Wirtschaftsjahres“ anzusehen waren.
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; (nicht veröffentlicht gem § 23 Abs 3 BFGG). | § 9 Abs 6 Z 6 KStG 1988 idF BGBl I 2012/22 |
1. Der Fall
Die inländische Gruppenträgerin versteuerte ihr Einkommen inklusive der Ergebnisse ihres ausländischen Gruppenmitglieds (D) im Ausmaß ihres Beteiligungsanteils. Das ausländische Gruppenmitglied, eine GmbH, war Kommanditistin einer deutschen Kommanditgesellschaft, die Verluste erwirtschaftete. Jedoch waren diese aufgrund § 15a Abs 4 dEStG auf Ebene der deutschen GmbH mit anderen Einkün...