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GesRZ 1, Februar 2009, Seite 12

Corporate Governance der Privatstiftung unter dem Blickwinkel der aktuellen Judikatur

Robert Briem

Auch bei einer Privatstiftung ist der mögliche Interessengegensatz zwischen dem Stiftungsvorstand, welcher fremdes Vermögen verwaltet, und den Trägern des wirtschaftlichen Risikos des Vorstandshandelns (dies sind letztlich die Begünstigten) evident. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der folgende Beitrag zentrale Fragen der Corporate Governance der Privatstiftung.

I. Einleitung

Corporate Governance bedeutet die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Dementsprechend bezeichnen Corporate-Governance-Regelungen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.

Dem zugrunde liegt die Prämisse, dass Menschen sich grundsätzlich als Maximierer ihres persönlichen Nutzens verhalten. Sind jene Personen, welche Träger des wirtschaftlichen Risikos sind (dies sind idR die Gesellschafter), und die für sie Handelnden (idR die Manager), nicht ident, so kommt es regelmäßig zu Interessenkollisionen zwischen den Handelnden und denjenigen, in deren Interesse gehandelt werden soll (sog Principal-Agent-Konflikt).

Ziel von Corporate-Governance-Regelungen ist es, eine verantwortliche, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete Leitung und Kontrolle von Unternehmen zu ...

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