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Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses im Fall treuwidriger Stimmabgabe
Die bloße Verletzung von Treuepflichten, die einen Gesellschafter gegenüber einem nicht an der Gesellschaft beteiligten Treugeber treffen, berechtigt nicht zur Anfechtung nach § 41 GmbHG.
(OLG Linz 4 R 194/07p; LG Salzburg 10 Cg 250/05f)
Felix H. war als Alleingesellschafter und -geschäftsführer der Beklagten im Firmenbuch eingetragen. Die Hälfte des Stammkapitals hielt er treuhändig für die Klägerin. Er stellte am ein unbefristetes Anbot zur Abtretung des Treuhandguts an die Klägerin.
In der ao Generalversammlung vom fasste Felix H. den Beschluss, das Stammkapital der Beklagten von 72.672,83 Euro auf 500.000 Euro zu erhöhen und die Kapitalerhöhung zur Gänze zu übernehmen. Er informierte die Klägerin von der Kapitalerhöhung und forderte sie iSd Treuhandvereinbarung auf, binnen vier Wochen zu erklären, ob sie zur Übernahme des auf sie entfallenden Anteils der Kapitalerhöhung bereit sei. Die Klägerin nahm daraufhin das Abtretungsanbot vom hinsichtlich eines Geschäftsanteils von 500.000 Schilling mit Notariatsakt vom an. Mit Schreiben vom teilte der Klagevertreter dem Vertreter des Felix H. mit, die Klägerin habe das Abtr...