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Grenzüberschreitender Anteilstausch: Begriff der baren Zuzahlung iSd Fusionsrichtlinie
Unmittelbar nach einem grenzüberschreitenden Anteilstausch beschloss die Hauptversammlung der erwerbenden irischen Gesellschaft eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der erworbenen dänischen Gesellschaft. Die dänische Steuerverwaltung qualifizierte diese Gewinnausschüttung als bare Zuzahlung iSd Art 2 Buchst d der Richtlinie 90/434/EWG, sodass die dort für eine bare Zuzahlung vorgesehene Höchstgrenze von 10 % des Nennwerts der gewährten Anteile überschritten war. Die Steuerfreistellung nach Art 8 Abs 1 der Richtlinie war nach Ansicht der dänischen Steuerverwaltung folglich auf die vorliegende Konstellation nicht anzuwenden. Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass als bare Zuzahlung nur solche Geldleistungen zu qualifizieren sind, die den Charakter einer echten Gegenleistung innerhalb des Erwerbsvorgangs haben, und somit sowohl die Zuzahlung als auch der Erwerbsvorgang Teile derselben Transaktion sind. Alleine ein gewisser zeitlicher oder anderweitiger Zusammenhang einer Geldleistung der erwerbenden Gesellschaft an die Gesellschafter der erworbenen Gesellschaft rechtfertigt nach Ansicht des EuGH noch nicht die Qualifizierung als bare Zuzahlung iSd Richtlinie. Eine Besteuerung...