Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 5, Oktober 2007, Seite 303

Übernahmerechtliche Folgen einer Änderung der Stiftungserklärung und von Verschiebungen bei Stifterrechten

Nikolaus Arnold und Edmund-Philipp Schuster

Privatstiftungen können in unterschiedlichen Fallkonstellationen an Sachverhalten beteiligt sein, die übernahmerechtlich von Relevanz sind. Die praktisch häufigsten Fälle sind die, in denen eine Privatstiftung eine unmittelbare oder mittelbare kontrollierende Beteiligung an einer Zielgesellschaft erlangt oder verliert. Weniger Beachtung fand bisher der Umstand, dass bereits die bloße Änderung der Stiftungserklärung und Verschiebungen bei den Stifterrechten übernahmerechtliche Folgen (bis hin zu einem Pflichtangebot) nach sich ziehen können.

I. Allgemeines

1. Gesetzliche Grundlagen

Das Übernahmegesetz (ÜbG) regelt öffentliche Angebote zum Erwerb von Beteiligungspapieren, die von einer AG mit Sitz im Inland ausgegeben wurden und an einer österreichischen Börse zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (siehe § 2 ÜbG). Geregelte Märkte iS dieser Vorschrift sind in Österreich der Amtliche Handel sowie der Geregelte Freiverkehr der Wiener Börse. Die hier interessierenden Bestimmungen über die Kontrollerlangung und deren Rechtsfolgen finden darüber hinaus auch dann Anwendung, wenn die von einer inländischen AG ausgegebenen Beteiligungspapiere zwar nicht in Österreich, aber in einem anderen EU- bzw EWR-S...

Daten werden geladen...