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Paralleltransaktionen und Nachzahlungsgarantie im neuen Übernahmerecht
Das ÜbRÄG 2006 ist vor knapp einem Jahr in Kraft getreten. Mit dieser Novelle wurde nicht nur der Kontrollbegriff grundlegend geändert, das übernahmerechtliche Verhinderungs- und Objektivitätsgebot (§ 12 ÜbG) an die Vorgaben der umzusetzenden Übernahme-RL angepasst, sondern auch die (übernahmerechtliche) Pflicht zur Gleichbehandlung der Beteiligungspapierinhaber einer Zielgesellschaft wesentlich erweitert. Einem Teilaspekt dieser Gleichbehandlungspflicht, nämlich der neu gestalteten Regelung über Transaktionen in Beteiligungspapieren der Zielgesellschaft während und nach einem Angebot, ist der nachfolgende Beitrag gewidmet.
I. Einleitung
Die Gleichbehandlung aller Beteiligungspapierinhaber ist das herausragende Regelungsanliegen des Übernahmerechts und als allgemeiner Grundsatz des Übernahmeverfahrens in § 3 Z 1 ÜbG verankert. Zahlreiche Einzelbestimmungen konkretisieren dieses überragende Regelungsanliegen, beschränken sich dabei aber nicht auf die finanzielle Gleichbehandlung der Beteiligungspapierinhaber einer Zielgesellschaft, sondern versuchen auch auf informationeller Ebene dieses Regelungsanliegen zu verwirklichen. Während etwa die Geheimhaltungs- und Offenlegungspflichten (§§ 5 f ÜbG) sowie die Vorschrif...