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GesRZ 5, Oktober 2010, Seite 261

Verschmelzungen innerhalb der übernahmerechtlichen Nachfrist

Julia Fragner und Sascha Schulz

In etlichen bei der Übernahmekommission (ÜbK) in den letzten Jahren eingereichten Angebotsunterlagen fand sich der Hinweis, dass der Bieter – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – nach Abschluss des Übernahmeverfahrens beabsichtige, ein Gesellschafterausschlussverfahren oder eine Verschmelzung durchzuführen. Während der Wortlaut von § 16 Abs 7 ÜbG klarstellt, dass die Durchführung eines Squeeze-out-Verfahrens von der Nachzahlungspflicht ausgenommen ist, könnte bei wirtschaftlicher Betrachtung in Bezug auf eine Verschmelzung, welche nicht als Ausnahme aufgezählt wird, eine Gesetzeslücke vorliegen. Der vorliegende Beitrag widmet sich daher der Frage, ob vom Vorliegen einer solchen Lücke auszugehen ist oder ob die Nichtaufnahme der Verschmelzung sowie anderer Umgründungsmaßnahmen eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers war.

I. Einleitung

Das Gleichbehandlungsgebot ist der tragende Grundsatz des Übernahmerechts: Der Bieter hat alle Beteiligungspapierinhaber, die sich in gleichen Verhältnissen befinden, gleich zu behandeln, insb wenn sie der gleichen Gattung von Aktien angehören. Dabei wird die Gleichbehandlung in allen Stadien eines Übernahmeverfahrens gesichert. § 16 Abs 1 ÜbG normiert das Verbot,...

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