Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2007, Seite 93

Business Judgment Rule und Verankerung im österreichischen Recht

Georg Schima

Der Verfasser wurde gebeten, zum – in diesem Heft abgedruckten – Beitrag Lutters einen Kommentar aus der Sicht des österreichischen – wissenschaftlich interessierten – Praktikers abzugeben. Der Beitrag Lutters liefert hochinteressante Einblicke in ein vom deutschen Gesetzgeber vor kurzem verwirklichtes „Gesetzgebungsprojekt“: die Implementierung der Business Judgment Rule (oder dessen, was der deutsche Gesetzgeber als deren von ihm wahrgenommenen Inhalt rezipiert hat) in § 93 Abs 1 dAktG.

Lutter wirbt gleichsam für das deutsche Projekt und versucht, es auch den österreichischen Juristen und Rechtsanwendern – und damit letztlich dem österreichischen Gesetzgeber – als sinnvolle Klarstellung (so verstehe ich den Autor) der schadenersatzrechtlichen Verantwortlichkeit von Organmitgliedern von Körperschaften schmackhaft zu machen.

Obwohl ich die von Lutter geäußerten Meinungen über weite Strecken teile und obwohl ich fast alle von ihm – aus der Sicht des Praktikers sehr dankenswerterweise – präsentierten Fälle zumindest im Ergebnis gleich lösen würde, hat mich Lutters Beitrag von der Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einer positivrechtlichen Verankerung der Business Judgment Rule im österr...

Daten werden geladen...