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Nützliche Gesetzesverletzungen – Innenhaftung der Geschäftsleiter wegen Verletzung der Legalitätspflicht?
Anders als in den USA und Deutschland wurde der oben angesprochene Problemkreis im österreichischen Schrifttum bislang kaum erörtert. Die vorliegende Untersuchung unternimmt es daher, diese Lücke zu schließen.
I. Problemstellung
Es ist anerkannt, dass Organmitgliedern bei ihren unternehmerischen Entscheidungen ein weites Beurteilungs- und Entscheidungsermessen zukommt, ohne welches eine unternehmerische Tätigkeit nicht denkbar ist. Da unternehmerische Entscheidungen naturgemäß risikobehaftet sind, haben die Entscheidungsträger Prognosen über die zukünftige Entwicklung anzustellen und die möglichen Vor- und Nachteile auf der Basis angemessener Information gegeneinander abzuwägen. Eine Haftung der Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft wird nach jüngster Judikatur nur bei eklatanter Überschreitung des Ermessensspielraums bejaht.
Der OGH hat ausdrücklich ausgesprochen, oberstes Gebot für eine ordentliche Geschäftsführung sei es, im Rahmen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse anderer Organe der Gesellschaft und unter Berücksichtigung der Interessen der Öffentlichkeit und der Arbeitnehmer an dem von der Gesellschaft betriebenen ...