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ÖBA 6, Juni 2026, Seite 452

Intransparentes Kreditbearbeitungsentgelt im Individualverfahren

Marvin Stramitzer und Raphael Trabe

ÖBA 2026/3207 (OGH)

§ 879 ABGB; § 6 KSchG.

https://doi.org/10.47782/oeba202606045201

Eine Abgrenzung eines Bearbeitungsentgelts zu weiters vereinbarten Entgelten „für Liegenschaftsbesichtigung und -bewertung“, „für Grundbuchsüberprüfung“ und „für Abwicklung über Treuhänder“ ist dem Verbraucher nicht möglich, sodass er die Art der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen anhand des Vertrags als Ganzes nicht angemessen verstehen kann.

Aus den Entscheidungsgründen:

[...]

[2] II. Der kl Verbraucher nahm am bei der bekl Bank einen Kredit über € 361.000 auf. Die Bekl verrechnete dabei „3,000% Bearbeitungsentgelt vom Kreditbetrag bei Zuzählung“. Der von der Bekl in einem Vertragsformblatt vorformulierte Kreditvertrag lautete auszugsweise wie folgt:

„Im Gesamtbetrag bzw. in den Gesamtkosten sowie im Effektiven Jahreszinssatz sind, mit Ausnahme der Notargebühr, folgende einmalige Gebühren, Spesen und Entgelte, die wir Ihnen im Rahmen der Krediteröffnung verrechnen, enthalten. Diesbezüglich weisen Sie uns hiermit ausdrücklich an, die im Folgenden angeführten Beträge den jeweiligen Empfängerkonten gutzuschreiben:

  • Bearbeitungsentgelt EUR 10.830,00 zuschlägig

  • Gerichtliche Eintragungsge...

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