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ÖBA 6, Juni 2026, Seite 449

Transparentes Kreditbearbeitungsentgelt im Individualverfahren

ÖBA 2026/3206 (OGH)

§§ 879, 988 ABGB; § 6 KSchG; § 7 VKrG; §§ 9, 14 HIKrG.

https://doi.org/10.47782/oeba202606044901

Eine „Liegenschaftsbesichtigungsgebühr“ und eine „Treuhänderabwicklungsgebühr“ sind klar abgrenzbar von einer Bearbeitungsgebühr, sodass keine intransparenten Überschneidungen vorliegen. Soweit aus 2 Ob 52/25y, 2 Ob 63/25s und 2 Ob 92/25f eine andere Beurteilung abgeleitet werden kann, werden diese Entscheidungen abgelehnt.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die Kl sind Verbraucher, bei der Bekl handelt es sich um eine Bank. Im August 2017 nahmen die Kl bei der Bekl einen Kredit über € 426.000 auf, wobei sie eine Bearbeitungsgebühr von € 9.450 zahlten. Der schriftliche Kreditvertrag enthält ua folgende Vereinbarung:

Verwendungszweck: Ankauf eines Reihenhauses [...]

Effektiver Jahreszins: 2,8268% pa

Gesamtkreditbetrag (Auszahlungsbetrag): € 411.462

Zu zahlender Gesamtbetrag: € 592.772 [...]

Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit:

Einmalige Bearbeitungsgebühr iHv € 9.450. Im Falle einer vorzeitigen (Teil-)Rückzahlung wird diese nicht anteilig rückerstattet.

Einmalkosten iHv € 5.088.

Im Zusammenhang mit dieser Kreditgewährung können Notariatskosten anfallen. [...]

Sicherhei...

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