Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 5. Juni 2026, Seite 723

Ausschüttungsgleiche Erträge im Unternehmens- und Steuerrecht

Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung von Körperschaften

Ernst Marschner

Ausschüttungsgleiche Erträge sind thesaurierte Erträge eines Investmentfonds, die steuerlich zu einem bestimmten Zeitpunkt als ausgeschüttet gelten. AFRAC 14 sieht unternehmensrechtlich ebenfalls eine laufende Vereinnahmung ausschüttungsgleicher Erträge vor. Sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerlich kommt es zur Aktivierung auf die Anschaffungskosten der Fondsanteile. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen und das Zusammenspiel zwischen Unternehmens- und Steuerrecht besprochen.

1. Ausgangslage

Kapitalanlagen sind dadurch geprägt, dass sie für den Investor einerseits Früchte (Zinsen, Dividenden) abwerfen und andererseits Kursgewinne generieren; diese beiden Ertragsarten wirken wie kommunizierende Gefäße zueinander. Investmentfonds können - nach Maßgabe des rechtlichen Rahmens durch Gesetz und ihrer Satzung - flexibel Erträge ausschütten oder thesaurieren. Bei thesaurierenden Investmentfonds findet innerhalb des Fonds eine Wiederveranlagung der nicht ausgeschütteten Erträge statt. Schon in den 1990er-Jahren hat sich das Steuerrecht gegen die einstweilige Nichtbesteuerung der thesaurierten Erträge gewehrt und die fiktive Ausschüttung ausschüttungsgleicher Erträge ins Leben ger...

Daten werden geladen...