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Praxishandbuch Mergers & Acquisitions
Taucher (Hrsg)

Praxishandbuch Mergers & Acquisitions

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5147-7

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Praxishandbuch Mergers & Acquisitions (1. Auflage)

S. 99Kapitel 4: Due Diligence - Prüfung auf „Herz und Nieren“

1. Was versteht man unter Due Diligence?

1.1. Der Begriff „Due Diligence“

Due Diligence heißt ins Deutsche übersetzt „gebotene Sorgfalt“. Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen wird der Begriff Due Diligence für die umfassende, systematische und sorgfältige Untersuchung der Verhältnisse des Zielunternehmens (share deal) oder der zu erwerbenden Vermögensgegenstände (asset deal) vor Abschluss des Anteils- oder Unternehmenskaufvertrags verwendet.

Die Due-Diligence-Prüfung ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis haben sich für die Durchführung gewisse Abläufe und Standards etabliert, die in diesem Kapitel dargestellt werden.

1.2. Ziele einer Due Diligence

Ziele einer Due Diligence sind die Evaluierung von wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen der Zielgesellschaft, die Gewinnung von Informationen für die Unternehmensbewertung und die Identifikation von allfälligen Risiken, sodass diese durch geeignete Gegenmaßnahmen bzw vertragliche Regelungen möglichst minimiert werden können. Untersucht werden (steuer-)rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und personelle Aspekte. Die Due-Diligence-Prüfung soll die Vertragsparteien in...

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