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ÖBA 5, Mai 2026, Seite 383

Einstellung der Überwachung des Sanierungsplans durch Treuhänder

ÖBA 2026/3203 (OGH)

§§ 157d, 157e, 157f IO.

https://doi.org/10.47782/oeba202605038301

Das Fehlen einer Rechtsmittelbeschränkung für Beschlüsse, mit denen die Überwachung des Sanierungsplans durch einen Treuhänder eingestellt wird, beruht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers. Die für die Beendigung der Überwachung geltende Rechtsmittelbeschränkung des § 157d Abs 3 IO ist analog anzuwenden.

Aus der Begründung:

[1] Mit Beschluss des ErstG vom wurde über das Vermögen der Schuldnerin ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet und ein IV bestellt. Am wurde ein Sanierungsplan angenommen, wofür die Schuldnerin ihre Ansprüche aus einem Vergleich an einen Treuhänder übertrug und sich der Überwachung nach §§ 157 ff IO unterwarf. Mit Beschluss vom wurde dieser Sanierungsplan bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben.

S. 384[2] Am eröffnete das ErstG über das Vermögen der Schuldnerin ein Konkursverfahren und bestellte einen MV.

[3] Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das ErstG die Überwachung durch den Treuhänder nach § 157e Abs 2 IO ein, weil eine Erfüllung des Sanierungsplans aufgrund des Konkursverfahrens ausgeschlossen sei.

[4] Das RekG behob diesen Beschl...

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