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ÖBA 5, Mai 2026, Seite 313

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202605031301

Eva Landrichtinger

1. Bankenaufsicht

CMDI - Überarbeitung des Rechtsrahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (BRRD/GSD)

Anfang November 2025 wurde im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Abstimmung über die im Verlauf der interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) erzielte vorläufige Einigung durchgeführt. Das Trilogergebnis wurde am im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV/COREPER) bestätigt und passierte am den ECON-Ausschuss. Die Reform wurde nun am im Europäischen Parlament angenommen, die Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate nach Inkrafttreten.

Das CMDI-Paket enthält drei legislative Maßnahmen:

  • die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD3),

  • die Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR3) und

  • die Deposit Guarantee Schemes Directive (DGSD).

Links zu Dokumenten:

BRRD3: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2023/0112(COD)

SRMR3: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2023/0111(COD)

DGSD: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2023/0115(COD)

Durch die Reform wird das Abwicklungsverfahren insofern geändert, als potenziell mehr Banken in das BRRD-Abwicklungsregime fallen können...

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