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ÖBA 5, Mai 2026, Seite 321

Ministerialentwürfe zur Änderung des Bankwesengesetzes sowie zum Verbraucherkreditrechtsänderungsgesetz (VerKRÄG 2026) veröffentlicht

Mit dem aktuell vorliegenden Ministerialentwurf zur Änderung des Bankwesengesetz (BWG) wird die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Verbraucherkredit-Richtlinie, CCDII) in Österreich für Kreditinstitute (auch) im BWG angepasst. Kernstück der Novelle ist die Einführung des neuen § 33a BWG, der spezifische aufsichtsrechtliche Anforderungen für Kreditinstitute in Zusammenhang mit Verbraucherkreditverträgen festlegt und die Vorgaben des neuen Verbraucherkreditgesetzes 2026 (VKrG 2026) adressiert.

Durch die Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie soll nun zwischen dem individuellen Verbraucherschutz (im VKrG geregelt) und kollektiven Verbraucherschutz (im BWG geregelt, wenn die Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut erfolgt) unterschieden werden. Die Verbraucherkredit-Richtlinie sieht zudem vor, dass die FMA erstmals den behördlichen Vollzug im kollektiven Verbraucherkreditrecht übernehmen wird.

Die Anpassungen des BWG lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Neuer Abschnitt „§ 33a. Besondere Vorschriften für Verbraucherkreditverträge“:

    -

    Kreditinstitute müssen Vorkehrungen treffen, um erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen Bestimmungen des VKrG 2026 zu verhindern.

    -

    Mitarbeiter, die Verbraucherkredite anbieten oder vermitteln, müssen geeignete...

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