Schadenersatz im Kartellrecht
2. Aufl. 2026
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S. 232. Rechtswidrigkeit
2.1. Schutzzweck des Kartell- bzw Wettbewerbsrechts
Kartelle nützen einigen wenigen und bereichern diese, schaden aber vielen.
Wettbewerb ist funktional ein Verhaltensprozess, der durch die Rivalität von selbständigen miteinander konkurrierenden Unternehmen gekennzeichnet ist. Dieser ist ein dynamischer Prozess, dessen Erscheinungsformen und Ereignisse im Einzelfall völlig offen sind, und ein komplexes System von Marktprozessen, die entstehen, wenn Wirtschaftssubjekte von ihrer wirtschaftlichen Freiheit im Rahmen der Rechtsordnung Gebrauch machen. Wettbewerb wird gelegentlich als wirtschaftliches Entdeckungsverfahren bezeichnet, das zu Tatsachen führt, die ohne Wettbewerb unerkannt geblieben wären.
Die Bildung und Durchführung verbotener Kartelle schadet der Gesamtwirtschaft und Wirtschaftsteilnehmern auf allen Ebenen. Durch Kartelle werden regelmäßig nicht beteiligte Konkurrenten auf gleicher Ebene, Unternehmer auf vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen und Konsumenten geschädigt. Das Kartellrecht hat daher eine maßgebliche Bedeutung für das nationale und internationale Wirtschaftsleben zur Sicherung eines fairen und freien Wettbewerbs. Geschützt wird die Wahrun...