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Schadenersatz im Kartellrecht
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Schadenersatz im Kartellrecht

Praxishandbuch Private Enforcement

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5394-5

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Schadenersatz im Kartellrecht (2. Auflage)

S. 2265. Rechtswidrigkeitszusammenhang

5.1. Rechtswidrigkeit wegen Verletzung des Unionsrechts versus inländisches Recht

Für die Frage, ob der Rechtswidrigkeitszusammenhang zu prüfen und relevant ist, ist die Abgrenzung erforderlich, ob nur österreichisches innerstaatliches Kartellrecht oder Unionskartellrecht und damit die dazu ergangene EuGH-Rechtsprechung anzuwenden ist.

5.2. Rechtswidrigkeitszusammenhang als Haftungsvoraussetzung bei Binnensachverhalten

Ein weiteres Kriterium der Haftung des Schädigers ist bei Binnensachverhalten der Rechtswidrigkeitszusammenhang. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang bzw der Schutzzweck der Norm ist nach dem OGH zum allgemeinen Schadenersatz dann erfüllt, wenn die übertretene Norm den eingetretenen Schaden gerade verhindern will. Wie weit der Normzweck reicht, ist Auslegungsfrage im Einzelfall. Der Täter haftet nur für solche Schäden, die innerhalb des Rechtswidrigkeitszusammenhanges liegen. Die Beschränkung der Zahl der zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen Berechtigten erfolgt aufgrund des Schutzzwecks der Normen durch den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Dieser ist ein selbständiges Abgrenzungskriterium der Schadenersatzhaftung neben der Rechtswidrigkei...

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