Schadenersatz im Kartellrecht
2. Aufl. 2026
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S. 2265. Rechtswidrigkeitszusammenhang
5.1. Rechtswidrigkeit wegen Verletzung des Unionsrechts versus inländisches Recht
Für die Frage, ob der Rechtswidrigkeitszusammenhang zu prüfen und relevant ist, ist die Abgrenzung erforderlich, ob nur österreichisches innerstaatliches Kartellrecht oder Unionskartellrecht und damit die dazu ergangene EuGH-Rechtsprechung anzuwenden ist.
5.2. Rechtswidrigkeitszusammenhang als Haftungsvoraussetzung bei Binnensachverhalten
Ein weiteres Kriterium der Haftung des Schädigers ist bei Binnensachverhalten der Rechtswidrigkeitszusammenhang. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang bzw der Schutzzweck der Norm ist nach dem OGH zum allgemeinen Schadenersatz dann erfüllt, wenn die übertretene Norm den eingetretenen Schaden gerade verhindern will. Wie weit der Normzweck reicht, ist Auslegungsfrage im Einzelfall. Der Täter haftet nur für solche Schäden, die innerhalb des Rechtswidrigkeitszusammenhanges liegen. Die Beschränkung der Zahl der zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen Berechtigten erfolgt aufgrund des Schutzzwecks der Normen durch den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Dieser ist ein selbständiges Abgrenzungskriterium der Schadenersatzhaftung neben der Rechtswidrigkei...