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Die Firmenbucheintragung der Spaltung
Ein praxisorientierter Leitfaden
Der vorliegende Beitrag verfolgt das Ziel, einen praxisorientierten Überblick über die zentralen Prüfungsschritte des Firmenbuchgerichts bei der Eintragung von Spaltungen zu geben und typische Fehlerquellen aufzuzeigen, die in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen im Eintragungsverfahren führen. Diese Prüfung umfasst weder die steuerrechtlichen Aspekte noch die (nachfolgenden) zivilrechtlichen Auswirkungen der Gesamtrechtsnachfolge.
I. Spaltung zur Aufnahme
1. Vorbemerkung
Aufgrund der weit überwiegenden Bedeutung beschränken sich die folgenden Ausführungen auf die Spaltung zur Aufnahme von GmbHs ohne Kapitalmaßnahmen. Bei der Spaltung zur Neugründung sind insb die Gründungsvorschriften des GmbHG bzw des AktG sowie der Summengrundsatz nach § 3 Abs 1 SpaltG einzuhalten. Besonderheiten gibt es bei der Spaltung zur Neugründung auch bei den Regeln der örtlichen Zuständigkeit (§ 120 Abs 6 JN) und bei der Formulierung des strukturierten Eintragungsbegehrens.
2. Verbot der Einlagenrückgewähr
Aus dem SpaltG folgt nicht, dass für das Firmenbuchgericht die Prüfung der Beachtung des Verbots der Einlagenrückgewähr vollständig entfällt. Die Spaltung ermöglicht ausschließlich einen Vermögensabfluss bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ohn...