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SWK 9, 20. März 2026, Seite 474

Die geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes für ausgewählte Nahrungsmittel

Der Ministerialentwurf im Überblick

(SWK) - Am wurde der Ministerialentwurf 88/ME 28. GP im Nationalrat eingebracht, mit dem die bereits seit Längerem angekündigte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 4,9 % für ausgewählte Nahrungsmittel umgesetzt werden soll. Wesentliches Ziel dieser Maßnahme ist die finanzielle Entlastung der Bevölkerung bei den täglichen Lebenshaltungskosten. Ende der Begutachtungsfrist ist der .

1. Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel, für die ab der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz von 4,9 % gilt, erfolgt mittels Kombinierter Nomenklatur (KN). Der reduzierte Umsatzsteuersatz wird ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw Unterposition der KN der Anlage 3 fallenden Nahrungsmittel anwendbar sein.

Darunter fallen laut Erläuterungen etwa:

  • Milch (einschließlich laktosefreier) und Milcherzeugnisse wie Joghurt, Butter;

  • frische Hühnereier;

  • Gemüse (frisch, gekühlt, gefroren):

    -

    zB Kartoffeln, Tomaten, Speisezwiebel, Knoblauch, Lauch, Kohl, Blumenkohl, Karfiol, Kohlrabi, Salate, Karotten, Rüben, Knollensellerie, Gurken, Bohnen, Erbsen, Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika, Spargel;

  • Obst bzw genießbare Früchte:

    -

    zB frische Äpfel, Birnen und Quitten, frisches S...

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