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Änderungen im Bereich der Tabaksteuer und des Tabakmonopols durch das Abgabenänderungsgesetz 2025
Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neuartige Alternativprodukte zu Tabakwaren (Nikotinbeutel und Liquids für E-Zigaretten)
Im Folgenden wird ein Überblick über Änderungen des Tabaksteuergesetzes 2022 und des Tabakmonopolgesetzes 1996 durch das Abgabenänderungsgesetz 2025 gegeben, insbesondere solche zur Erfassung neuartiger Alternativprodukte zu Tabakwaren, sogenannter tabakverwandter Produkte, wie Nikotinbeutel und Liquids für elektronische Zigaretten im Tabaksteuergegenstand und ihre Aufnahme ins Tabakmonopol.
1. Allgemeines
Im Dezember 2025 wurden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) das Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG) und das Tabaksteuergesetz 2022 (TabStG) novelliert. Einerseits wurden so mit die Steuersätze für „klassische“, schon bisher dem TabStG und dem TabMG unterliegende Tabakwaren, insbesondere Zigaretten, Zigarren oder Rauchtabak und Tabak zum Erhitzen, angepasst. Andererseits wurden durch die Änderungen mit neuartige Alternativprodukte zu „klassischen“ Tabakwaren, nämlich Nikotinbeutel („Pouches“) und Liquids für elektronische Zigaretten (E-Liquids), als tabakverwandte Produkte in den Steuergegenstand der Tabaksteuer aufgenommen. Der Anwendungsbereich der tabakmonopolrechtlichen Bestimmungen wurde auf Nikotinbeutel ausgeweitet und für E-Liquids ein Lizenzsystem eingeführt.
Durch diese Novellen wurde Marktentwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen. Immer mehr Raucher steige...