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Rat legt Standpunkt zur Straffung der Vorschriften für künstliche Intelligenz fest
Der Rat hat am seinen Standpunkt zum Vorschlag zur Straffung bestimmter Vorschriften für künstliche Intelligenz festgelegt. Die Vorschläge sind Teil des sogenannten „Omnibus-VII“-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Es umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.
Zuvor hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Umsetzung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate zu verlängern, damit die Vorschriften erst in Kraft treten, wenn die Europäische Kommission die Verfügbarkeit der benötigten Normen und Instrumente bestätigt. Zudem hatte die Europäische Kommission weitere gezielte Änderungen der Verordnung über künstliche Intelligenz vorgeschlagen, um bestimmte regulatorische Ausnahmen für KMU auf kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung auszuweiten, sowie um in einigen wenigen Fällen die Anforderungen zu senken, mehr Spielraum für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen zu schaffen, das Büro für künstliche Intel...