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Erwerbsbeschränkungen für Kfz-Abstellflächen bei Aufhebung und Neubegründung von Wohnungseigentum
immo aktuell 2026/6
Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des § 5 Abs 2 WEG nicht (neuerlich) auslöst.
Sachverhalt: [1] Ob der Liegenschaft EZ * KG * wurde im Jahr 2000 erstmals teilweise Wohnungseigentum begründet (TZ 16752/2000). Aufgrund eines Sachverständigengutachtens vom wurden drei Kfz-Abstellplätze als Wohnungseigentums-Zubehör der Wohnung W 3 zugeordnet. Mit Wohnungseigentumsvertrag vom wurde aufgrund geplanter baulicher Änderungen und Nutzungsänderungen zum Zweck der Richtigstellung der Parifizierung das Wohnungseigentum durch einvernehmlichen Verzicht sämtlicher Wohnungseigentümer aufgehoben, Anteilsänderungen durch schenkungsweise Übertragung von schlichten Miteigentumsanteilen durchgeführt und Wohnungseigentum neu begründet (TZ 6659/2024 und TZ 6660/2024).
[2] Die T* GmbH ist unter anderem zu 5/1505-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft. Mit dies...