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EuKoPfVO: Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über die Schuldnerin
ÖBA 2026/3182 (OGH)
Art 2, 46, EuKoPfVO; Art 1 Abs 1 EuInsVO 2015
https://doi.org/10.47782/oeba202602015501
Die EuKoPfVO enthält in Art 2 Abs 2 lit c eine verordnungsautonome, abschließende Regelung für den Fall, dass vor Erlassung des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Diesfalls ist die EuKoPfVO nicht anwendbar und der Antrag auf vorläufige Kontenpfändung zurückzuweisen. Eine Unterbrechung des Verfahrens nach nationalem Recht kommt nicht in Betracht.
Der Begriff des Insolvenzverfahrens iSd Art 2 Abs 2 lit c EuKoPfVO ist autonom auszulegen. Infrage kommen Verfahren in Mitglieds- und Drittstaaten, die den in Art 1 Abs 1 EuInsVO 2015 normierten Vorgaben entsprechen.
Aus der Begründung:
[1] Die Betr führt aufgrund des für Ö für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs des London Court of International Arbitration vom , Arbitration No 225567, zur Hereinbringung eines Betrags von € 500.000 Forderungsexekution gegen die Schuldnerin, eine Gesellschaft mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey.
[2] Aufgrund der ihr erteilten Exekutionsbewilligung beantragte die Betr die Erlassu...