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Die persönliche Rechtsstellung von Betriebsräten (Teil II)
Verwarnung, Mandatsschutzklausel und Kündigungs- bzw Entlassungsschutz
Dieser Beitrag widmet sich der persönlichen Rechtsstellung von Betriebsräten. Teil II thematisiert den Umgang mit Fehlverhalten von Betriebsräten und der damit verbundenen potenziellen Kollision von arbeitsvertraglichen Pflichten und betriebsrätlicher Tätigkeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Möglichkeit der Verwarnung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
1. Verwarnung, Mandatsschutzklausel und Kündigungs- bzw Entlassungsschutz
Das Spannungsverhältnis der dualistischen Position als Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglied zeigt sich insbesondere bei (potenziellem) Fehlverhalten von Betriebsratsmitgliedern. Einerseits verbietet das Gesetz die Beschränkung von Betriebsratsmitgliedern in der Ausübung ihrer Tätigkeit und die Benachteiligung aufgrund ihrer Tätigkeit, andererseits unterliegen diese einem Bestandsschutz, der einen weitreichenden Mandatsschutz vorsieht (§ 120 Abs 1 Satz 3 ArbVG).
Die Toleranzschwelle bei Fehlverhalten von Betriebsratsmitgliedern ist tendenziell hoch anzusetzen, was allerdings nicht bedeutet, dass Betriebsratsmitglieder disziplinär nicht belangt werden können. Arbeitsrechtliche Maßnahmen als Reaktion auf ein Fehlverhalten eines Betriebsratsmitglieds ve...