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ASoK 2, Februar 2026, Seite 87

Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags in Wien

Durchbrechung der bundesweiten Einheitlichkeit des Satzes

Stefan Schuster

Die Diskussion über die Lohnnebenkosten ist im Jahr 2026 um eine Facette reicher: Die bislang bundesweite Einheitlichkeit des Satzes des Wohnbauförderungsbeitrags (WBF) mit 0,5 % wird nunmehr von Wien durchbrochen. Die Zeit wird zeigen, wie die Entwicklung der ausschließlichen Landesabgabe weiter voranschreiten wird.

1. Der Wohnbauförderungsbeitrag - eine Charakteristik

Der WBF ist eine bereits seit Langem bestehende Abgabe. Von Beginn bis Ende 2017 war dieser als Beitrag konzipiert, der zur Errichtung von Kleinwohnungshäusern gewidmet und an den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu überweisen war. Der WBF war bis dahin eine einheitliche Bundesabgabe.

Mit dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 wurde der WBF zur Ländersache gemacht und von einer Bundes- zu einer Landesabgabe transformiert. Basis ist der Krankenversicherungsbeitrag (Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.930 Euro). Der Beitrag ist sowohl von Dienstnehmern als auch von Dienstgebern zu leisten. Der Dienstgeber S. 88 hat den Dienstnehmerbeitrag einzubehalten und grundsätzlich dem Krankenversicherungsträger monatlich zu überweisen, wobei der gesamte WBF einer Dienstgeberhaftung unterliegt. Der Sozialversicherungsträger hat unter Abzug einer Kostenvergütung von 0,7 % die ...

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