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ASoK 2, Februar 2026, Seite 50

Zur Neufassung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat durch die Richtlinie (EU) 2025/2450

Stärkung der Informations- und Konsultationsrechte von Arbeitnehmervertretungen in transnationalen Unternehmen

Michael Friedrich

Die RL 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen wurde vom Europäischen Parlament mit der RL (EU) 2025/2450 (EBR-RL) neu kodifiziert, was vor allem zu erweiterten Unterrichtungs- und Anhörungsrechten sowie besseren Rechtsschutz führt. Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Neuerungen der EBR-RL und einen etwaigen Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber auf.

1. Grundlegendes

Schon in den 1970er-Jahren wurde auf europäischer Ebene erkannt, dass die nationalen Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer keinen ausreichenden Schutz bieten, wenn in multinationalen Unternehmen von der zentralen Leitung Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Arbeitnehmer in anderen Staaten auswirken. Zunächst waren es nur Informationsrechte der Belegschaftsvertretung in speziellen Richtlinien wie der Massenentlassungs- oder Betriebsübergangs-RL, die das Funktionieren des gemeinsamen Markts gewährleisten sollten.

Ein allgemeines System der Unterrichtung und Anhöru...

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