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bau aktuell 1, Jänner 2026, Seite 41

News - Aktuelles aus der Branche (IV)

Christoph Wiesinger

Neuregelung der Kündigungsfristen

Mit der ABGB-Novelle BGBl I 2017/153 wurden die Kündigungsfristen und -termine für Arbeitsverhältnisse von Arbeitern an die der Angestellten angeglichen. Ausnahmen durch Kollektivvertrag waren nur in Branchen möglich, in denen Saisonbetriebe überwogen. Allerdings war unklar, wie dies feststellbar war.

Daher hat der Gesetzgeber die Regelung überarbeitet (BGBl I 2025/111); nunmehr ist nicht auf die Saisonalität abzustellen, sondern darauf, dass eine entsprechende kollektivvertragliche Regelung zwischen und geschaffen wurde. Aus dem Bereich der Bauwirtschaft betrifft dies:

  • Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe;

  • Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe;

  • Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe;

  • Kollektivvertrag für Brunnenmeister, Grundbau-. und Tiefbohrunternehmer;

  • Kollektivvertrag für das Dachdeckergewerbe;

  • Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe für die Berufszweige der Spengler (Spengler und Kupferschmiede);

  • Kollektivvertrag für das Glasergewerbe;

  • Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe;

  • Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe;

  • Kollektivvertrag für das Maler, Lackie...

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