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Nachhaltigkeit als weiteres Kriterium zur Energieeffizienz
EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit im Bauwesen und deren Umsetzung in Österreich
Energieeffizienz von Gebäuden ist in der Bauwirtschaft seit vielen Jahren gelebte Praxis und wird unter anderem über das Baurecht der Länder in der OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben. Nun werden diese Regelungen um weitere Vorgaben erweitert, indem im Jahr 2027 eine neue OIB-Richtlinie 7 zur Nachhaltigkeit erwartet wird. Dies ist aber nur ein Teil der unionsrechtlichen Vorgaben der EU im Bereich der Nachhaltigkeit. Im folgenden Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Nachhaltigkeitsbereiche im Baubereich gegeben, die in Österreich in absehbarer Zeit zu erwarten sind.
1. European Green Deal
Basis für die verschiedenen EU-Vorgaben im Bereich der Nachhaltigkeit ist der sogenannte European Green Deal, der von der Europäischen Kommission im Jahr 2019 ins Leben gerufen wurde. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Paket politischer Initiativen, mit dem die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden will. Als Zwischenschritt haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Nachfolgend werden einige der anstehenden Nachhaltigkeitsvorgaben beleuchtet, die da...