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Technikklauseln und technische Normen im Zivilrecht
Ihr Einfluss auf den Vertragsinhalt
Im Zivilrecht fehlen klare gesetzliche Vorgaben für technisch einwandfreies Verhalten. Diese Lücke schließen die sogenannten Technikklauseln (wie etwa der „Stand der Technik“). Technische Normen konkretisieren diese Maßstäbe und prägen so die Vertragsgestaltung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet das Zusammenspiel von Technikklauseln und (Ö-)Normen.
1. Einleitung
Technische Sachverhalte prägen zwar den Alltag des Zivilrechts, doch mangelt es an gesetzlichen Bestimmungen, die ausdrücklich auf Erkenntnisse der technischen Wissenschaft Bezug nehmen.
Umso größere Bedeutung kommt daher den sogenannten Technikklauseln zu: dem „Stand von Wissenschaft und Technik“, dem „Stand der Technik“ und den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Sie bilden Maßstäbe für technisch einwandfreies Verhalten, da die beteiligten Verkehrskreise deren Einhaltung erwarten dürfen. Gleichwohl fehlen auch hinsichtlich dieser Technikklauseln einheitliche zivilrechtliche Definitionen; zudem lässt der OGH offen, ob zwischen ihnen Synonymie oder eine Hierarchie besteht.
Technische Normen (etwa ÖNORMEN oder ON-Regeln) konkretisieren diese Technikklauseln. Trotz ihres grundsätzlich unverbindlichen Charakters erlangen ...