Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMSVG-Beitragspflicht für lohnsteuerpflichtige freie Dienstnehmer
.
Nach dem BMSVG bezieht sich die Beitragspflicht des Arbeit- bzw Dienstgebers einerseits gemäß § 1 Abs 1 auf Arbeitsverhältnisse und andererseits gemäß § 1 Abs 1a auf freie Dienstverhältnisse iSd § 4 Abs 4 ASVG bzw freie Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern iSd § 4 Abs 1 Z 6 ASVG.
Im vorliegenden Fall war fraglich, ob eine Fachhochschule hinsichtlich ihrer nebenberuflich Lehrbeauftragten der Beitragspflicht unterliegt. Diese Lehrbeauftragten waren auf S. 31 Basis von freien Dienstverträgen tätig, unterlagen aufgrund der Dienstnehmerfiktion des § 25 Abs 1 Z 5 EStG aber der Lohnsteuerpflicht und damit der Pflichtversicherung nach § 4 Abs 2 ASVG, sodass beide angeführten Anknüpfungstatbestände des BMSVG nicht erfüllt scheinen. Dementsprechend ging das BVwG im angefochtenen Erkenntnis davon aus, dass...