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Generelle Einbeziehung von Pflegepersonal in die Schwerarbeitsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Schwerarbeitsverordnung geändert wird (BGBl II 2025/224); .
Die Schwerarbeitspension eröffnet Personen mit besonderer Arbeitsbelastung einen begünstigten Pensionszugang. Einerseits ist ein Pensionsantritt ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, wenn mindestens 540 Versicherungsmonate (= 45 Jahre) und mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (= 10 Jahre) in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag vorliegen. Andererseits beträgt der Frühpensionsabschlag nur 1,8 % (statt 5,1 % bei der Korridorpension) pro Jahr vor dem Stichtag.
Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Arbeitsbedingungen erbracht werden, wobei diese durch eine VO des Sozialmin...