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ASoK 1, Jänner 2026, Seite 20

Das Recht auf Mehrfachbeschäftigung – Gekommen, um verboten zu werden?

Eine Analyse der Folgen von Nebenbeschäftigungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz

Wolfram Hitz

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 besteht seit 28. 3. 2024 das Recht auf Mehrfachbeschäftigung gemäß § 2i Abs 1 AVRAG. Mit traten Änderungen im AlVG in Kraft, die in einigen Fällen entgeltliche Konsequenzen für eine Beschäftigung neben dem Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (insbesondere Altersteilzeitgeld) anordnen. In diesem Beitrag werden die Unterschiede zwischen den Rechten aus dem AVRAG und möglichen arbeitslosenversicherungsrechtlichen Folgen sowie mögliche vertragliche Regelungen zum Thema untersucht.

1. Grundlegendes

In der Vergangenheit wurden diverse Nebenbeschäftigungen oftmals im Arbeitsvertrag einer Melde- und Genehmigungspflicht unterworfen oder allenfalls sogar gänzlich untersagt. Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Erwerbsfreiheit (Art 6 StGG) und die einschlägige Judikatur des OGH war jedoch ...

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