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ASoK 1, Jänner 2026, Seite 18

Geänderte Richtlinie bringt Stärkung Europäischer Betriebsräte

(ASoK) – Europäische Betriebsräte (EBR) vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und in mindestens zwei Staaten der EU oder des EWR tätig sind. Die am im Amtsblatt der EU veröffentlichte Richtlinie (EU) 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung (EBR-RL) sieht teils weitreichende Neuerungen vor.

Grenzüberschreitende Angelegenheiten: Nach der neuen Vermutungsregel liegen diese bereits dann vor, wenn vernünftigerweise damit zu rechnen ist, dass mindestens zwei Betriebe aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten betroffen sein könnten (bisher: betroffen sind). Damit verbunden ist eine Beweislastumkehr zulasten des Unternehmens.

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